Zahlungs- und Lieferbedigungen

Allgemeines

Für alle Angebote und Verkäufe gelten die nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns nur soweit bindend, dass sie von uns ausdrücklich anerkannt sind. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen, sowie Nebenabreden sind nur dann  bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Angebote sind stets freibleibend. Sämtliche Preise verstehen sich ab Schorndorf, zuzüglich der am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer, Angebotsgültigkeit jeweils bis 10 Wochen.

Die angegebenen Lieferfristen gelten als annähernd und sind unverbindlich.


Zahlung

Unsere Rechnungen sind zahlbar nach 30 Tagen rein netto ohne jeden Abzug, oder innerhalb 14 Tagen mit 2 % Skonto. Dienstleistungen und Reparaturen sind zahlbar sofort rein netto. Bei Zielüberschreitungen behalten wir uns die Berechnung von Überzugszinsen von 3 % p. a. über dem jeweiligen Diskontsatz der zuständigen Landeszentralbank vor. Wechselzahlungen können nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung anerkannt werden.


Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser unveräußerliches Eigentum.
Bei Aufträgen von Wiederverkäufern gelten die Ansprüche gegen seine Kunden in der Höhe des uns geschuldeten Entgelds. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt.


Garantiezeit

Die Garantiezeit beträgt nach Auslieferung der Produkte auf elektronische Geräte 6 Monate (bei Einschichtbetrieb).
Bei den in Verbindung mit den Leckagemessgeräten gelieferten Pneumatikteilen (Pneumatiksteuerungen), beschränkt sich unsere Gewährleistung auf einwandfreie Funktion zum Zeitpunkt der Auslieferung, da die Standzeit hier hauptsächlich von der Einsatzdauer sowie einwandfreier Handhabung durch den Anwender bestimmt wird. Es handelt sich bei diesem Gerät um ein Verschleißteil. Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift der Ware. Weitere Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von weitergehenden Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und die etwa Dritten entstehen. Bei Fremderzeugnissen beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen unsere Lieferanten zustehen.


Beanstandungen

Beanstandungen jeder Art müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, bei versteckten Mängeln innerhalb 10 Tagen nach Ihrer Entdeckung schriftlich zugehen. Bei Folgelieferung kann der Verkäufer nur dann Beanstandungen geltend machen, wenn der Käufer nachweisen kann, dass die Qualität der Probe- oder Erstlieferung eindeutig besser war.